Kinderrechte

Kinderrechte in der Praxis umsetzen

Bei einer Familien-Gruppen-Konferenz stehen die Interessen des Kindes an erster Stelle.

Deswegen nehmen Kinder und Jugendliche an der Konferenz teil. Ihre Gedanken, Meinungen und Ideen zur Problemlösung fließen in den Plan ein. Sie können ihre persönlichen Wünsche äußern, die gleichberechtigt neben denen der Erwachsenen stehen.

Oft reden Erwachsene über die Kinder – und nicht mit ihnen.

Eine Familien- Gruppen- Konferenz ist ein gemeinsamer Prozess von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, der auf gleicher Augenhöhe stattfindet. Das Besondere an der Familien-Gruppen-Konferenz: Die teilnehmenden Kinder und Jugendliche haben während der Konferenz eine von ihnen selbst gewählte Person ihres Vertrauens an ihrer Seite. Diese bestärkt sie darin, ihre Gefühle, Gedanken und Ideen zu äußern oder ergreift für sie das Wort, wenn dem Kind oder dem Jugendlichen die „Stimme versagt“.

Diese Vertrauensperson kann beispielsweise sein:

  • der beste Freund, die beste Freundin
  • der Fußballtrainer oder ein Vertrauenslehrerin
  • die Patentante oder der Patenonkel
  • eine andere Vertrauensperson

Kinderrechte sind gesetzlich verankert

Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist in diversen Gesetzen auf EU-Ebene und in Deutschland gesetzlich verankert.

Somit ist die Familien-Gruppen-Konferenz als Entscheidungsfindungsmodell zukunftsweisend und gleichzeitig eine praktische Einlösung und Umsetzung von Kinderrechten!